Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland
"In Deutschland läuft ein Baugenehmigungsverfahren in der Regel nach einem ähnlichen Grundmuster ab: Zuerst prüfen Bauherr:innen, ob das geplante Vorhaben im Rahmen der geltenden Vorgaben liegt, etwa durch einen Bebauungsplan oder – falls kein Bebauungsplan existiert – nach den Regeln der jeweiligen Gebietstypen. Danach folgt der Bauantrag mit den erforderlichen Unterlagen, anschließend prüft die zuständige Behörde das Vorhaben und entscheidet über die Genehmigung. Grundlage dafür ist das bundeseinheitliche Prinzip, wie es in der Musterbauordnung (MBO) angelegt ist. Trotz dieser gemeinsamen Basis unterscheiden sich die Abläufe zwischen den Bundesländern in wichtigen Punkten. Jedes Bundesland regelt in seiner Landesbauordnung zum Beispiel, welche Vorhaben verfahrensfrei oder genehmigungsfrei sein können, wer die Bauvorlagen einreichen darf und wie das Verfahren im Detail ausgestaltet ist. Auch die Frage, ob und in welcher Form digitale Antragswege angeboten werden, kann je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden. Für die Praxis heißt das: Wer eine Immobilie plant, sollte den Ablauf nicht nur „bundesweit“, sondern konkret für das jeweilige Bundesland einordnen. Denn die Genehmigungsfähigkeit hängt nicht allein vom Projekt selbst ab, sondern auch davon, welche Verfahrensart das Landesrecht vorsieht und welche Unterlagen und Nachweise im jeweiligen Verfahren verlangt werden. So vermeiden Bauherr:innen Überraschungen, wenn sich die Anforderungen im Vergleich zu anderen Regionen unterscheiden. Wichtig ist daher der Blick in die Landesbauordnung – sie bestimmt, wie aus dem Grundmuster im konkreten Fall ein verfahrensrechtlicher Ablauf wird.
Landesbauordnungen im Überblick
| Bundesland | Landesbauordnung |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) |
| Bayern | Bayerische Bauordnung (BayBO) |
| Berlin | Bauordnung für Berlin (BauO Bln) |
| Brandenburg | Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) |
| Bremen | Bremische Landesbauordnung (BremLBO) |
| Hamburg | Hamburgische Bauordnung (HBauO) |
| Hessen | Hessische Bauordnung (HBO) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) |
| Niedersachsen | Niedersächsische Bauordnung (NBauO) |
| Nordrhein-Westfalen | Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) |
| Rheinland-Pfalz | Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) |
| Saarland | Landesbauordnung Saarland (LBO) |
| Sachsen | Sächsische Bauordnung (SächsBO) |
| Sachsen-Anhalt | Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) |
| Schleswig-Holstein | Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) |
| Thüringen | Thüringer Bauordnung (ThürBO) |
Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.
Bauantrag stellen in Nürnberg
Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde in Nürnberg. Der digitale Bauantrag läuft bayernweit über das BayernPortal, das automatisch zur zuständigen Stelle weiterleitet.
Zum BayernPortal (Ortssuche)Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.
Besonderheiten in Bayern
In Bayern sollten Bauherren beim Baugenehmigungsverfahren vor allem sauber klären, ob das geplante Vorhaben genehmigungsfrei ist oder ob eine Genehmigung nötig wird. Denn „verfahrensfrei“ bedeutet nicht automatisch, dass keinerlei Regeln gelten. Entscheidend sind die konkreten Rahmenbedingungen am Standort, etwa ob das Vorhaben zu den planungsrechtlichen Vorgaben passt und welche Nachweise im Einzelfall erforderlich sind. Wer frühzeitig die richtige Verfahrensart bestimmt, spart später Zeit bei Rückfragen und vermeidet Verzögerungen durch unpassende Unterlagen. Prüfen Sie das Vorgehen vor der Antragstellung sorgfältig.
Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.
Bauunternehmen und Architekten finden
Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Nürnberg.
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Quellen & Redaktion
Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.